Der Arbeitskreis freier Träger der Behindertenhilfe Berlin hat eine Stellungnahme zum Senatsbeschluß S-1281/2024 vom 6. August 2024 veröffentlicht. In dem Beschluß fordert der Senat die Vereinigung der Leistungserbringer auf, die „derzeit unzumutbare Vertragslage des Berliner Rahmenvertrags Eingliederungshilfe (…) einvernehmlich (…) innerhalb einer letzten Frist von sechs Monaten zu beheben“.
Der AK-T, deren Sprecherin Gabriela Bäumker ist, widerspricht der Darstellung der Verhandlungssituation durch den Senat entschieden. Zudem bezieht er Stellung und betont nochmals sein großes Interesse, dass alle Menschen mit Behinderung in Berlin BTHG-konforme, personenzentrierte Assistenzleistungen erhalten. Überdies stellt der AK-T fest, dass ein im Land Berlin bereits vorliegendes vollzugstaugliches Leistungs- und Vergütungssystem ihm nicht bekannt ist. Er legt weiter dar, dass die Kosten der Eingliederungshilfe in Berlin deutlich unter den Vergleichsclustern im sog. BAGüS-Kennzahlenvergleich liegen und somit nicht unverhältnismäßig hoch sind.
Abschließend ruft der AK-T nochmals zur Versachlichung der gegenwärtigen Diskussion auf und betont, dass bei allen Gesprächen die Interessen der Leistingsberechtigten immer im Mittelpunkt stehen.
Neben aktion weitblick haben 25 weitere Organisationen mitgezeichnet. Die gesamte Stellungnahme des Arbeitskreises können Sie hier herunterladen.