Stellungnahme des AKT zur Verabschiedung der neuen Fachkraftliste für die Eingliederungshilfe

Der Arbeitskreis freier Träger der „Behindertenhilfe“ (AKT) freut sich über die Verabschiedung der Fachkraftliste durch die Kommission 131, die am 10. Juli 2024 offiziell in Kraft getreten ist. Die Fachkraftliste präzisiert die im Berliner Rahmenvertrag enthaltenen Regelungen zur Personalstruktur und Personalentwicklung bei der Erbringung von Assistenzleistungen gemäß § 78 SGB IX.

Der AKT begrüßt ausdrücklich die Verabschiedung der neuen Fachkraftliste durch die Kommission 131, an deren Erstellung er maßgeblich beteiligt war. Die langjährige Arbeit in der AG Fachkräfte trägt damit endlich Früchte. Besonders erfreulich ist die geplante Anpassung der WTG-PersVO bei der Fachkraftquote für Wohngemeinschaften, die eine wichtige Weiterentwicklung darstellt.

Die Einführung einer Fachkraftquote von 75 Prozent bei den Leistungen der Behindertenhilfe ist ein bedeutender Schritt zur Entspannung der Fachkräftesituation bei der Erbringung von Assistenzleistungen. Dies gilt mit Ausnahme der Leistungstypen WG LT I-III, bei denen unverändert eine Fachkraftquote von 100 Prozent vorgeschrieben ist.

Hier sollte schnellstmöglich eine Anpassung der WTG Personalverordnung analog der anderen Leistungen in der Behindertenhilfe erfolgen. Bereits im Jahr 2016 wurde das Thema der Anpassung der WTG-PersVO in gemeinsamen Arbeitsgruppen mit dem Senat thematisiert, aber leider bisher nicht umgesetzt. Deshalb unterstützt der AKT die geplante Anpassung der WTG PersVo, die für die Wohngemeinschaften eine wichtige Weiterentwicklung darstellt und auf die aktuelle Fachkräftesituation reagiert. Trotz der grundsätzlichen Zustimmung zu diesen Regelungen gibt es auch eine Reihe von Bedenken oder weiteren Verbesserungswünschen.

Seit 2017 beschäftigt sich der AKT intensiv mit den Herausforderungen des Fachkräftemangels. Es ist unabdingbar, dass eine langfristige Strategie zur Bewältigung dieses Mangels entwickelt wird. Insbesondere muss die Attraktivität der sozialen Berufe gesteigert werden, denn die Begeisterung für die Arbeit mit Menschen ist der Schlüssel zu einer erfolgreichen Personalgewinnung. Hier ist eine Unterstützung durch die Politik unbedingt wünschenswert. Wir benötigen Quereinstiegsregelungen und Anpassungsfortbildungen für Menschen, die in diesem Bereich arbeiten möchten.

Eine weitere Sorge des AKT ist, dass durch die neuen Regelungen ein zusätzlicher bürokratischer Aufwand entstehen könnte. Umfangreiche Dokumentationspflichten für die Leistungserbringer könnten zu einem neuen „Regelungswahn“ führen, der den Fokus von der qualitativen Arbeit mit den Leistungsberechtigten hin zu einem quantitativen Nachweis verschiebt. Es ist wichtig, dass die erbrachten Leistungen transparent dargestellt werden, jedoch sollte der qualitative Diskurs mit den Teilhabefachämtern im Sinne der Leistungsberechtigten im Vordergrund stehen.

Der AKT als Vertreter der freien Träger hofft, dass diese Vorschläge bei der Umsetzung der neuen Regelungen berücksichtigt werden, und freut sich darauf, gemeinsam mit dem Senat und anderen Akteuren weitere Schritte zur Behebung des Fachkräftemangels zu gehen. Die Verabschiedung der Fachkraftliste ist ein wichtiger Meilenstein auf diesem Weg, und der AKT ist zuversichtlich, dass man gemeinsam eine positive Entwicklung in der Behindertenhilfe vorantreiben kann.

Die gesamte Pressemitteilung vom 10.07.2024 können Sie hier herunterladen.

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